Lizenzierungsgebühren
Lizenzgebühren für Verpackungen
Um den Verwaltungsaufwand für Sie und uns so gering wie möglich zu halten, liefern wir ausschließlich lizenzierte Ware aus.
Abrechnungsgrundlage dafür ist der geschlossene Rahmenvertrag der Bio Service Team GmbH mit einem Entsorgungsunternehmen. Die Lizenzgebühren werden aktuell für
Kunststoff mit 0,86 € / kg abgerechnet.
Diese Gebühren werden auf jeder Rechnung für jeden zu lizenzierenden Artikel ausgewiesen.
Ihre Rechnung dient also gleichzeitig als Lizenzbescheinigung.
Eine Lizenzierung erfolgt nicht, wenn der Kunde dies bei Abschluss seiner Bestellung mit dem Button „Wir führen die Lizenzgebühren selbst ab“ bestätigt.
Die Verpackungsverordnung besagt, dass Verpackungen vom Erstinverkehrbringer bei einem Dualen System lizenziert werden müssen. Als Erstinverkehrbringer gilt derjenige, der die Verpackung mit Ware befüllt und an den Kunden abgibt.
Als Erstinverkehrbringer haben Sie folgende Möglichkeiten:
• Sie kaufen Verpackungen, die von uns bereits lizenziert sind. Hierbei übernehmen wir, als Ihr Servicehändler die Lizenzierung und Sie brauchen sich nicht separat bei einem Dualen System anmelden. Dies bedeutet für Sie einen wesentlichen geringeren Aufwand und ggf. auch geringere Kosten. Da die Lizenzierungsgebühr mengenabhängig berechnet wird, kann bei einer zentralen Abwicklung davon ausgegangen werden, dass der Kilopreis geringer berechnet wird, als wenn sich jeder Betrieb mit den Einzelmengen an einen Anbieter des Dualen Systems wendet.
Weitergehende Informationen zum Verpackungsgesetzt finden Sie im Wegweiser Verpackung. Den finden Sie in „Mein Bioland“ unter dem Button Dokumente. Dann geben sie unter der Lupe (Suchfunktion) „Wegweiser Verpackung“ ein.